Für Besucher

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen für Besucher

Termin

Das nächste Parkfest findet statt:
Vom 26. bis 28.08.2022

Öffnungszeiten

  • FR 26.08.2022 | 15 bis 24 Uhr
  • SA 27.08.2022 | 14 bis 1 Uhr
  • SO 28.08.2022 | 11 bis 22 Uhr

Eintrittspreise

3-Tages Festivalticket
21,00€
 
Tagesticket
14,00€
 
Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt. 

Vorverkauf

VVK-Stellen in Waltrop:

  • Feinkost Riechmann 
  • STAR-Tankstelle 
  • Kiosk am Krankenhaus 
  • Volksbank Waltrop 
  • Sparkasse Waltrop 
  • Lotto Suttmeyer (ehemals Springer) 
  • Info-Theke im Rathaus 
  • Kulturbüro 

oder jetzt direkt online kaufen!

Bitte beachten:

Bleibt sauber!

Helft bitte mit, den Stadtpark sauber zu halten und die Grünanlagen zu schonen!

  • Benutzt bitte die aufgestellten Abfallbehälter. Bitte nutzt diese auch für das Wegwerfen von Zigarettenkippen
  • Alle Händlerinnen und Händler nehmen an ihren Ständen Verpackungen zurück
  • Bitte gebt die Getränke-Mehrwegbecher zurück. An den Getränkeständen wird ein Pfand von 50 Cent erhoben

Lasst Eure Tiere zuhause!

Das Waltroper Parkfest hat 2018 auf das Besucher-Feedback der vergangenen Jahre reagiert und ein generelles Haustierverbot eingeführt. Somit dürfen auch keine Hunde auf dem Veranstaltungsgelände geführt werden, sofern es sich nicht erkennbar um Blindenführ- oder Assistenzhunde handelt.

Tierärzte und Tierschützer sagen deutlich, dass eine große Veranstaltung mit Live-Musik – wie das Parkfest – zumeist großen Stress für mitgeführte Hunde bedeutet. Der Lärm, die vielen Menschen und die Unachtsamkeit der Besucher kann für die Vierbeiner zu enormen Belastungen führen. Das Parkfestteam ist davon überzeugt, dass ein Verbot die beste Regelung für die Mehrzahl an Besuchern und in den allermeisten Fällen auch für die Tiere selbst ist und bittet Hundehalter um Verständnis.

Wege zum Parkfest

Parkfest - Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt
Bild anklicken zum Vergrößern

Allen Automobilreisenden empfehlen wir eine frühe Anreise. Kommt ihr aus der Region? Dann könnt ihr den Wagen zu Hause lassen und bequem mit Bus & Bahn anreisen. Der öffentliche Personennahverkehr bringt Euch auf vielen Wegen in den Park: Alle Stadtbuslinien sowie die Regionalbuslinien SB 24, 231 und 289 halten in kurzen Abständen am Stadtpark (Haltestelle: Am Moselbach, Haupteingang zum Parkfest). Außerdem gibt es noch den Nachtexpress NE 14, der bis spät in die Nacht stündlich nach Datteln fährt. Von dort geht es u. a. nach Recklinghausen oder Dortmund.

Folgende öffentlichen Parkplätze und Sonderparkrechte gibt es während des Festes in Parknähe (Stand: 2021):

  • Parkplatz "Schweinewiese" (am Freitag bis 18 Uhr und am Samstag bis 13 Uhr gebührenpflichtig, sonst gebührenfrei).
  • Parkplätze am Gymnasium, Rathaus und entlang der Riphausstraße

Zu Stoßzeiten können sich am Haupteingang zum Park (Am Moselbach) Warteschlangen bilden. Es gibt acht weitere Eingänge zum Gelände. Eine Übersichtskarte gibt es hier oder kostenlos an allen Parkfest-Kassen.

Anfahrt zum Parkfest

Interaktiver Lageplan

Eltern mit Kleinkindern

Wir legen besonderen Wert darauf, ein familienfreundliches Fest zu feiern. Für Eltern mit Kleinkindern stehen auf dem Veranstaltungsgelände drei Wickelmöglichkeiten zur Verfügung, eine am Stand der Lebenshilfe, eine im WC-Haus im nördlichen Park und eine bei der Toilettenstation am Riesenrad.

Direkt vor der Open Air Bühne wird ein gesonderter, abgesperrter Bereich eingerichtet, der für Eltern mit Kleinkindern (sowie auch für Besucher mit Handicap) reserviert ist. Wir raten allen Eltern von Kleinkindern dringend, diese beim Aufenthalt nahe der Musik-Bühnen mit geeignetem Gehörschutz zu versorgen.

Das Parkfest bietet auch für Kleine großes Programm und eine Fülle an Möglichkeiten. Im Laufe der Jahre ist um das anfängliche Engagement des Stadtsportverbandes und des deutschen Kinderschutzbunds sowie um das Spielmobil des Waltroper Kinder- und Jugendbüros das größte Spielfest der Region entstanden. Es befindet sich zwischen Cafézelt und Open Air Bühne und macht dort die größte Wiese im Park zur Spielwiese für junge Besucher.

Auf und an der Sonswasbühne in der Mitte des Moselbachtals werden nachmittags Kinder-Programm und Familientheater angeboten. Darüber hinaus befindet sich im nordöstlichen Park ein „Garten der Klänge“.

Parkfest barrierefrei

Das Waltroper Parkfest ist ein Fest für alle. Wir achten stets darauf, sowohl Kinder und Jugendlichen, als auch Familien und älteren Gästen etwas zu bieten. Auch die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind uns dabei besonders wichtig.

Alle Eingänge zum Waltroper Parkfest sind barrierefrei und das gesamte Veranstaltungsgelände mit all seinen Aufbauten ist so barrierearm wie möglich eingerichtet. Im Park gibt es drei barrierefreie Toiletten, die so platziert sind, dass von jeder Bühne aus jeweils eine schnell zu erreichen ist. Einen Übersichtsplan finden Sie auf dieser Seite, im Programmheft oder auf den Übersichtsplänen, die an den Kassen ausliegen.

Darüber hinaus wird direkt vor der Open Air Bühne ein gesonderter, abgesperrter Bereich eingerichtet, der für Besucher mit Handicap oder auch Eltern mit Kleinkindern vorgesehen ist. Begleitpersonen von Besuchern, die einen „B“- Eintrag in ihrem Behindertenausweis haben, haben kostenlosen Eintritt. Einen großen Stand der Lebenshilfe finden Sie direkt neben dem Kunstzelt.

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung „B“ (B=Begleitperson) zahlen beim Parkfest den normalen Eintritt. Eine Begleitperson des Inhabers eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung „B“ hat freien Eintritt zum Waltroper Parkfest (nur Tageskasse, nicht im VVK). Begleitpersonen erhalten Eintritt zum Veranstaltungsgelände an der Tageskasse, sofern die zu begleitende Person sich entsprechend ausweisen kann (Kennzeichnung „B“).

Sicherheit im Park

Das Parkfest erfüllt ein aufwendiges Sicherheitskonzept, wurde gemeinsam mit den zuständigen Sicherheitsbehörden geplant und wird während der gesamten Öffnungszeiten von Sicherheitspersonal, von der Polizei, der Feuerwehr und dem Sanitätsdienst betreut.

HILF UNS!
Als Team tun wir alles dafür, dass das Parkfest für alle ein tolles Erlebnis wird. Ihr könnt uns dabei helfen. Informiert Euch im Vorfeld über Sicherheitshinweise und Notrufnummern, den Wetterbericht und das Veranstaltungsgelände. Bitte habt Verständnis für die Einlasskontrollen, auch wenn sie Euch etwas Zeit kosten. Bringt keine Glasflaschen oder gefährlichen Gegenstände mit in den Park (s.u.: Verbotene Gegenstände)! Achtet auf Sonnen- oder Regenschutz. Notfälle könnt Ihr jederzeit über 110 oder 112 melden, dem Orga-Team oder den Ordnern mitteilen. Ordner findet Ihr an jedem Eingang und an jeder Bühne. Das Orga-Team ist in der Infozentrale im nordöstlichen Park erreichbar (Tel.: +49 2309 962666). Bitte achtet aufeinander und helft denjenigen, die Hilfe benötigen. Zögert nicht, Euch zu melden, falls Euch etwas unsicher vorkommt.

AUF DEM GELÄNDE
Was auf dem Gelände verboten ist, erfahrt ihr in unseren AGB. Ihr stimmt ihnen mit Erwerb eines Tickets zu und findet sie auf unserer Website. Wir geben uns große Mühe, jeden Quadratmeter Park so sicher wie möglich zu gestalten. Es ist jedoch nicht vollkommen auszuschließen, dass Stolperkanten oder Verletzungsgefahren auftauchen. Bitte besucht das Parkfest daher mit entsprechendem Schuhwerk, entsprechender Kleidung und der nötigen Vorsicht. Kontakt mit Stromleitungen und technischen Aufbauten bitte meiden!

BEI ZWISCHENFÄLLEN ODER IN GEFAHRENSITUATIONEN
Bitte bewahrt in jedem Fall Ruhe und folgt den Anweisungen des Orga-Teams und Sicherheitspersonals. Es gibt viele Freiflächen und neun Ausgänge aus dem Park. Alle sind mit großflächiger Beschilderung ausgewiesen. Im Falle einer Gefahrensituation oder eines Unwetters wird das Fest möglicherweise unterbrochen oder abgebrochen. Ihr werdet in so einem Fall an allen Bühnen und mobil im Park von uns unterrichtet. Wenn Ihr dazu aufgefordert werdet, bewegt Euch ruhig und im Schritttempo zum nächsten Ausgang. Wenn es stürmt, sind bewaldete Flächen und Bäume zu meiden.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Das Mitbringen folgender Dinge auf das Veranstaltungsgelände ist verboten:

  • Waffen und gefährliche Gegenstände
  • Pyrotechnische Gegenstände, Fackeln
  • Essen und Getränke jeglicher Art (Ausnahme: Säuglingsnahrung)
  • Glasflaschen, Plastikflaschen, Tetra-Paks und Getränkedosen, Sprühdosen, Deodorants, Behältnisse mit Flüssigkeiten jeglicher Art (Ausnahmen: Säuglingsnahrung, Medizin)
  • Profi-Kameras, Profi-Kamera-Objektive, Kamera-Stative
  • Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe, Inline-Skates und Fahrzeuge jeglicher Art (Ausnahmen: Kinderwagen und Rollstühle)
  • Klappstühle, Klapptische, Campingstühle, Campingtische und Mobiliar jeglicher Art
  • Darüber hinaus gibt es ein Haustierverbot (Ausnahme: Blindenführ- oder Assistenzhunde)

Bitte beachtet unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und unsere Sicherheitshinweise. 

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Besucher gelten für den Erwerb von Eintrittskarten für das Waltroper Parkfest und für den Besuch des Waltroper Parkfests sowie für das Betreten der für das Waltroper Parkfest genutzten Veranstaltungsfläche.

Auszüge aus den AGB:

Art der Nutzung von Eintrittskarten

Der Verkauf der Eintrittskarten für das Waltroper Parkfest erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Käufer. Soweit ein Käufer Eintrittskarten auch für andere Besucher erwirbt, ist er verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Besucher auch diesen anderen Besuchern rechtmäßig bekannt zu machen. 

Eintrittspreiserstattung

Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Verlust der Eintrittskarte oder des Eintrittsberechtigungsnachweises (Tages-Kontroll-Band, Festival-Kontroll-Band) erfolgt kein Ersatz. Es gibt keine Kartenpreiserstattung.

Eintrittspreise für Behinderte und Begleitpersonen

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung „B“ (B=Begleitperson) zahlen beim Parkfest den normalen Eintritt (Vorverkauf oder Tageskasse). Eine Begleitperson des Inhabers eines Schwerbehindertenausweises mit der Kennzeichnung „B“ hat freien Eintritt zum Waltroper Parkfest (nur Tageskasse). Der freie Eintritt für die Begleitperson kann nicht im Vorfeld der Veranstaltung bzw. im Vorverkauf geltend gemacht werden (Es gibt keine kostenlosen VVK-Tickets für Begleitpersonen). Begleitpersonen erhalten Eintritt zum Veranstaltungsgelände an der Tageskasse, sofern die zu begleitende Person sich entsprechend ausweisen kann (Kennzeichnung „B“).

Bild / Ton

Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den während des Parkfestes auftretenden Künstler/innen, auch für den persönlichen Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Missbrauch verfolgt werden kann. Im Falle von Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Veröffentlichung von Aufnahmen auftretender Musikerinnen und Musiker im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

Recht am eigenen Bild / Konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.

Sicherheit auf dem Gelände / Verbotene Gegenstände

Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes und des Personals des Waltroper Parkfestes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst kann stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durchführen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.

 

Das Mitbringen folgender Dinge auf das Veranstaltungsgelände ist verboten:

  • Waffen und gefährliche Gegenstände
  • Pyrotechnische Gegenstände, Fackeln
  • Essen und Getränke jeglicher Art (Ausnahme: Säuglingsnahrung)
  • Glasflaschen, Plastikflaschen, Tetra-Paks und Getränkedosen, Sprühdosen, Deodorants, Behältnisse mit Flüssigkeiten jeglicher Art (Ausnahmen: Säuglingsnahrung, Medizin)
  • Profi-Kameras, Profi-Kamera-Objektive, Kamera-Stative
  • Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe, Inline-Skates und Fahrzeuge jeglicher Art (Ausnahmen: Kinderwagen und Rollstühle)
  • Klappstühle, Klapptische, Campingstühle, Campingtische und Mobiliar jeglicher Art
  • Darüber hinaus gibt es ein Haustierverbot (Ausnahme: Blindenführ- oder Assistenzhunde)

Das Klettern auf Bühnen, Traversen oder sonstigen Aufbauten oder Einrichtungen ist grundsätzlich untersagt.

Die Anlagen, Aufbauten und Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu verunreinigen, zu beschädigen, zu verändern oder zu entfernen ist grundsätzlich verboten.

Absperrungen zu umgehen oder erkennbar Besuchern unzugängliche Bereiche (technische Bereiche, Backstagebereiche) zu betreten oder dabei behilflich zu sein ist grundsätzlich untersagt. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes sperren oder den Zutritt dorthin beschränken.

Offenes Feuer ist auf dem Veranstaltungsgelände verboten.

Das Ausführen strafbarer, ordnungswidriger oder allgemein zu missbilligender Handlungen sowie Beihilfe oder Anstiftung dazu sind grundsätzlich untersagt und werden ggfs. rechtlich verfolgt.

Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen den Ordnungsdienst gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, den Besucher vom Gelände zu verweisen und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Beim Verweis vom Gelände durch einen Verstoß hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Der Veranstalter weist darauf hin, dass während des Parkfestes, insbesondere vor den Bühnen, eine hohe Lautstärke herrschen kann und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden besteht. Es wird empfohlen, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecheranlagen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Insbesondere empfiehlt der Veranstalter Eltern von Kleinkindern, darauf zu achten, dass diese in der Nähe der Bühnenbereiche geeigneten Hörschutz tragen.

Absage oder Abbruch der Veranstaltung

Sollten Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal entstehen, wird das Parkfest ganz oder teilweise abgebrochen oder unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Parkfestes aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises oder darüber hinaus gehender Schadensersatzansprüche.

Programm

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.

Jugendschutz

Die Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl der Zuschauer nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 JschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die ihnen anvertrauten Minderjährigen. Ab 22.00 Uhr haben Kinder bis 14 Jahre ohne Begleitung ihrer Eltern keinen Eintritt.

Getränke und Speisen

Das Mitbringen von Getränken und Speisen jeglicher Art ist verboten, sofern es sich nicht um Säuglingsnahrung handelt. Auf Verlangen ist der Tascheninhalt vorzuzeigen.

Haustiere

Auf dem Waltroper Parkfest sind Haustiere verboten. Somit dürfen auch keine Hunde auf dem Veranstaltungsgelände geführt werden, sofern es sich nicht erkennbar um Blindenführ- oder Assistenzhunde handelt.

Fragen? Anregungen? Kritik?

Ihr trefft uns während der gesamten Öffnungszeiten des Festes in unserem mobilen Produktionsbüro an der Info-Zentrale im östlichen Park an. Wir sind dort auch telefonisch erreichen. Die Rufnummer für unsere Info-Zentrale im Park ist +49 2309 962666.

Über das ganze Jahr erreichst ihr uns unter der Rufnummer +49 2309 962660. Oder schreibt uns eine E-Mail an post @waltroper-parkfest.de. 

Kontakt für Besucher

Waltroper Parkfest

Ziegeleistraße 14
D-45731 Waltrop

Veranstaltungsleitung:
Gottfried Oelenberg,
Marco Patruno,
Claudia Schänzer